Ruth Hofmann, Gerda Hofmann

Grunderwerbsteuergesetz Kommentar

8. Aufl. 2004

ISBN der Online-Version: 3-482-55001-8
ISBN der gedruckten Version: 3-482-40408-9

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Von Dr. Ruth Hofmann Vors. Richterin am Bundesfinanzhof a. D., München und, Gerda Hofmann Regierungsdirektorin, Dresden - Grunderwerbsteuergesetz Kommentar Online

§ 19 Anzeigepflicht der Beteiligten

Von Dr. Ruth Hofmann Vors. Richterin am Bundesfinanzhof a. D., München und, Gerda Hofmann Regierungsdirektorin, Dresden (November 2005)

Tabelle in neuem Fenster öffnen

Inhaltsübersicht

 
Rdnr.
A.
Vorbemerkung
1
B.
Anzeigepflichtige Vorgänge
 
I.
Enumerativ aufgeführte Vorgänge
2–6
II.
Blankettklausel
7
C.
Zur Anzeige verpflichtete Personen
8
D.
Inhalt, Frist und Form der Anzeige
 
I.
Inhalt der Anzeige
9
II.
Anzeigefrist
10
III.
Anzeige als Steuererklärung; Form
 
1.
Steuererklärungscharakter der Anzeige
11
2.
Form der Anzeige
12
E.
Adressat der Anzeige
13
F.
Bedeutung der Anzeige
14

Literatur: Heine, Anzeigepflichten bei der Grunderwerbsteuer, UVR 1996, 227 und UVR 2002, 246.

A. Vorbemerkung

1 Ebenso wie die den Gerichten, Behörden und Notaren in § 18 auferlegten Anzeigepflichten dienen die Anzeigepflichten der Steuerschuldner der Sicherung des Steueraufkommens. Die Pflicht zur Anzeige von der Grunderwerbsteuer unterliegenden Vorgängen ist gleich der Pflicht zur Abgabe von Steuererklärungen (vgl. auch § 19 Abs. 5) eine objektive, die unabhängig davon besteht, ob die anzeigeverpflichteten Beteiligten in der Lage sind, die grunderwerbsteuerrechtliche Erheblichkeit der Rechtsvorgänge zu e...BStBl II 1992, 680BStBl II 1996, 485

Grunderwerbsteuergesetz Kommentar

Für dies Buch haben wir eine Folgeauflage für Sie