BMF - IV A 6 - S 7424 e - 3/05

Kontrollverfahren zur umsatzsteuerlichen Erfassung von Unternehmern, die Personenbeförderungen mit nicht im Inland zugelassenen Kraftomnibussen durchführen;
Kontrollmitteilung (§ 18 Abs. 11 UStG) und Anordnung einer Sicherheitsleistung (§ 18 Abs. 12 UStG)

Bezug:

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt Folgendes:

(1) Für die Übermittlung der durch die Mobilien Kontrollgruppen bei Kontrollen nach § 18 Abs. 11 UStG festgestellten Daten wird das Vordruckmuster

  • Kontrollmitteilung über Personenbeförderungen mit nicht im Inland zugelassenen Kraftomnibussen (§ 18 Abs. 11 UStG) – Vordruckmuster 2604

neu herausgegeben.

Der Vordruck ersetzt ab sofort das mit  IV D 1 – S 7424 e – 2/00 – eingeführte Vordruckmuster und berücksichtigt neben redaktionellen Änderungen die Einführung des § 18 Abs. 12 UStG durch das Steueränderungsgesetz 2003 vom (BGBl 2003 I S. 2645, BStBl 2003 I S. 710). Die Kontrollmitteilung ist wie bisher durch die Mobilen Kontrollgruppen dem Bundesamt für Finanzen zu übermitteln und vom Bundesamt für Finanzen zusammen mit dem Vordruck „Personenbeförderung-Korrespondenz/Rückmeldung an BfF” den zuständigen Finanzämtern zu übersenden.

(2) In Ergänzung des  IV C 4 – S 7424 e – 3/96 – wird ab sofort das Vordruckmuster

eingeführt.

Bei Nichtvorlage der Originalbescheinigung nach § 18 Abs. 12 Satz 3 UStG können die Mobilen Kontrollgruppen eine Sicherheitsleistung nach den abgabenrechtlichen Vorschriften in Höhe der für die einzelne Beförderungsleistung voraussichtlich zu entrichtenden Steuer verlangen (§ 18 Abs. 12 Satz 4 UStG). Für die Anordnung der Sicherheitsleistung wird von den Mobilen Kontrollgruppen das Vordruckmuster 2605 verwendet; die Berechnung der Sicherheitsleistung ist entsprechend Nr. 6 des Vordruckmusters vorzunehmen. Zur Anrechung der Sicherheitsleistung im Rahmen der Umsatzsteuererklärung für das Kalenderjahr (§ 18 Abs. 12 Satz 5 UStG) wird dem betroffenen Unternehmer eine Ausfertigung des Vordrucks 2605 sowie eine Quittung über die Entrichtung der Sicherheitsleistung ausgehändigt.

BMF v. - IV A 6 - S 7424 e - 3/05

Auf diese Anweisung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:


Fundstelle(n):
LAAAB-52368