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BFH Urteil v. - IV 215/62 U

Leitsatz

Die Vorschrift des § 14 (§ 16 n. F.) des Gesetzes zur Förderung der Wirtschaft von Berlin (West) in der Fassung des Gesetzes vom (BGBl 1959 I S. 160, BStBl 1959 I S. 195) betrifft nur körperliche, nicht auch immaterielle Wirtschaftsgüter.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:




Fundstelle(n):
DAAAB-48202

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
Online-Dokument

BFH, Urteil v. 06.08.1964 - IV 215/62 U

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