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BFH Urteil v. - III 210/52 U BStBl 1954 III S. 11

Leitsatz

Die nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs III 116/50 S vom (BStBl. 1951 Teil III S. 116) grundsätzlich unzulässige, allgemeine Fortschreibung der Einheitswerte wird nicht dadurch zu einer zulässigen Einzelfortschreibung, daß die Fortschreibung nur auf einige aus der Gesamtzahl der wegen Überschreitung der Wertgrenzen in Frage kommenden Fortschreibungen herausgegriffene Einzelfälle beschränkt wird.

Fundstelle(n):
BStBl 1954 III Seite 11
BFHE 1954 S. 250 Nr. 58
KAAAB-45382

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BFH, Urteil v. 27.11.1953 - III 210/52 U

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