EGV Artikel 173

Dritter Teil: Die Politiken der Gemeinschaft

Titel XVIII: Forschung und technologische Entwicklung

Artikel 173

Zu Beginn jedes Jahres unterbreitet die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht. Dieser Bericht erstreckt sich insbesondere auf die Tätigkeiten auf dem Gebiet der Forschung und technologischen Entwicklung und der Verbreitung der Ergebnisse dieser Tätigkeiten während des Vorjahrs sowie auf das Arbeitsprogramm des laufenden Jahres.

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GAAAB-27063