OFD Düsseldorf - S 2295 - 17 - St 223 - K

Vergleichbare Lohnersatzleistungen i.S.d. § 32b Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe b EStG

Zu den Vergleichbaren Lohnersatzleistungen i.S. des § 32b Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe b EStG gehören auch Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse, die gezahlt werden wegen

  • Verdienstausfall im Zusammenhang mit der Gewährung von Haushaltshilfe nach § 38 Abs. 4 Satz 2 SGB V, sofern es sich um Verwandte und Verschwägerte bis zum zweiten Grad, den Ehepartner oder den Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes handelt.

  • Verdienstausfall bei häuslicher Krankenpflege nach § 37 Abs. 4 SGB V, sofern es sich bei der Pflegeperson um Verwandte und Verschwägerte bis zum zweiten Grad, den Ehepartner oder den Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes handelt, und bei Mitnahme einer Begleitperson zur stationären Behandlung aus mesizinischen Gründen nach § 11 Abs. 3 SGB V

  • Verdienstausfall an Lebend-Organ-Spender

  • Verdienstausfall im Falle des Gewährung häuslicher Pflege nach § 198 RVO bzw. Haushaltshilfe nach § 199 RVO bei Schwangerschaft und Mutterschutz, sofern es sich um Verwandte und Verschwägerte bis zum zweiten Grad, den Ehepartner oder den Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes handelt.

In den ober genannten Fällen stellt die Krankenkasse auf den Namen der Person die den Verdienstausfall erlitten hat, eine Bescheinigung über den Leistungszeitraum und die Höhe der gewährten Leistungen aus (§ 32b Abs. 3 EStG).

OFD Düsseldorf v. - S 2295 - 17 - St 223 - K

Fundstelle(n):
ZAAAB-23030