OFD Chemnitz - S 2352 - 26/14 - St 22

EStG; Zweijahresfrist bei doppelter Haushaltsführung (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 3 EStG);
Doppelte Haushaltsführung ohne eigenen Hausstand

Bezug:

Auf Bundesebene wird zurzeit erörtert, welche Auswirkungen sich bei Arbeitnehmern ohne eigenen Hausstand ergeben; hierzu ist ein BMF-Schreiben geplant (vgl. Tz. 1 der Bezugsverfügung).

Bereits fest steht, dass hier der Wegfall der Zweijahresfrist nicht greift, da es sich bei der doppelten Haushaltsführung ohne eigenen Hausstand um eine Billigkeitsregelung handelt. Danach ist in diesen Fällen – entgegen Tz. 3 der Bezugsverfügung – die Zweijahresfrist weiterhin anzuwenden.

Diese Entscheidung gilt sowohl für den Veranlagungszeitraum 2003 als auch alle noch offenen Fälle und wird mit dem angekündigten BMF-Schreiben veröffentlicht.

OFD Chemnitz v. - S 2352 - 26/14 - St 22

Fundstelle(n):
RAAAB-20069