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BBK 24/2002 S. 4266

Verschiebung der Steuerentlastungsstufe des Jahres 2003 auf das Jahr 2004 durch das Flutopfersolidaritätsgesetz vom

Es wird darauf hingewiesen, dass durch die Verschiebung der für das Jahr 2003 vorgesehenen Steuerentlastungsstufe um ein Jahr die nachstehend aufgeführten Veröffentlichungen und Bekanntmachungen auch noch für das Jahr 2003 anzuwenden sind: (a) Die vom BMF erstellten allgemeinen und besonderen Lohnsteuertabellen, die als Beilage 229 a zum BAnz v. veröffentlicht worden sind. (b) Der für das Jahr 2002 mit (BStBl I S. 672, 793) veröffentlichte Programmablaufplan für die maschinelle Berechnung der vom Arbeitslohn einzubehaltenden Lohnsteuer, des Solidaritätszuschlags und der Maßstabsteuer für die Kirchenlohnsteuer. (c) Die mit (BStBl I S. 667) bekannt gemachten neuen Tabellen für die Erhebung des Solidaritätszuschlags im LSt-Abzugsverfahren ...

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