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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - IV 280/00 EFG 2004 S. 164

Gesetze: AO § 87 Abs. 1, AO § 87 Abs. 4, AO § 110 Abs. 1, AO § 356 Abs. 1, AO § 356 Abs. 2

Zustellung eines Steuerbescheides im Ausland

Leitsatz

1. Zu den Anforderungen an eine Zustellungsbescheinigung nach § 14 Abs. 4 VwZG a.F. (= § 14 Abs. 3 VwZG n.F.)

2. Der fehlende Hinweis auf die Möglichkeit der fristwahrenden Einspruchseinlegung in einer fremden Sprache (§ 87 Abs. 4 AO) macht die Rechtsbehelfsbelehrung nicht unrichtig.

3. Ist die dem Steuerbescheid beigefügte Rechtsbehelfsbelehrung nur in deutscher Sprache abgefasst, wird die einmonatige Einspruchsfrist auch dann ausgelöst, wenn der Adressat des Bescheides der deutschen Sprache nicht mächtig ist.

4. Mangelnde Sprachkenntnisse des Adressaten sind bei der Prüfung des Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu prüfen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
EFG 2004 S. 164
EFG 2004 S. 164 Nr. 3
GAAAB-15548

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Finanzgericht Hamburg, Urteil v. 24.09.2003 - IV 280/00

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