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Finanzgericht Berlin Urteil v. - 7 K 6269/01 EFG 2003 S. 1757

Gesetze: AO § 220, AO § 251 Abs.1, AO § 361 Abs.1, AO § 249 Abs.1 Satz 1, AO § 346, GG Art.19 Abs.4

Beginn der Vollstreckung mit Ablehnung eines Aussetzungsantrages

Leitsatz

Nach dem Ende einer Vollstreckungsschutz gewährenden Regelung ist dem Steuerpflichtigen angemessene Zeit einzuräumen, um einen begründeten Antrag auf Aussetzung der Vollziehung stellen zu können, bevor gegen ihn Vollstreckungsmaßnahmen eingeleitet werden.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2003 S. 1757
EFG 2003 S. 1757 Nr. 24
SAAAB-14050

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Finanzgericht Berlin, Urteil v. 16.09.2003 - 7 K 6269/01

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