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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 2 K 2671/00 EFG 2002 S. 227

Gesetze: AO § 82, AO § 210, FGO § 102, StBerG § 13 Abs. 1, StBerG § 15, StBerG § 27, StBerG § 28

Anordnung einer Aufsichtsprüfung bei einem Lohnsteuerhilfeverein

Leitsatz

Die Entscheidung der Oberfinanzdirektion als Aufsichtsbehörde, bei einem Lohnsteuerhilfeverein eine Aufsichtsprüfung durchzuführen, läßt auch dann keinen Ermessensfehler erkennen, wenn zwischen dem Verein und dem für ihn zuständigen Finanzamt noch ertragsteuerrechtliche Streitigkeiten darüber rechtshängig sind, ob Vergütungen des Vereins an seine Organe verdeckte Gewinnausschüttungen darstellen. Das gilt auch, wenn die Aufsichtsprüfung für die Oberfinanzdirektion von einem Bediensteten des für den Verein ertragsteuerrechtlich zuständigen Finanzamts durchgeführt werden soll.

Fundstelle(n):
EFG 2002 S. 227
EFG 2002 S. 227 Nr. 4
UAAAB-12156

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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 14.08.2001 - 2 K 2671/00

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