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Finanzgericht Nürnberg Urteil v. - VII 89/2001 EFG 2003 S. 1733

Gesetze: StBerG § 50a Abs. 1, GmbHG § 19

Keine Anerkennung einer Steuerberatungsgesellschaft bei Stimmvollmachtsabtretung

Leitsatz

Einer Gesellschaft ist die Anerkennung als Steuerberatungsgesellschaft zu versagen, wenn der Alleingesellschafter seine Anteile an Berufsfremde verpfändet, für die Dauer der Verpfändung den Pfandnehmern Stimmvollmacht erteilt und sich dazu verpflichtet, seine Stimmrechte nicht persönlich auszuüben.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStRE 2004 S. 174 Nr. 3
EFG 2003 S. 1733
EFG 2003 S. 1733 Nr. 23
IAAAB-11940

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Finanzgericht Nürnberg, Urteil v. 05.06.2003 - VII 89/2001

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