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Finanzgericht München Urteil v. - 8 K 3914/96 EFG 2000 S. 126

Gesetze: EStG § 23 Abs. 4 S. 3, EStG § 22 Nr. 3

Regelung des § 23 Abs. 4 Satz 3 EStG a.F. über Ausgleich von Verlusten aus Spekulationsgeschäften nicht verfassungswidrig

Einkommensteuer 1992

Leitsatz

Verluste aus Spekulationsgeschäften konnten nach § 23 Abs. 4 Satz 3 EStG a.F. nur bis zur Höhe eines Spekulationsgewinns im gleichen Kalenderjahr ausgeglichen werden; eine Verrechnung mit anderen Einkünften war sowohl im gleichen Kalenderjahr als auch in den Jahren davor und danach nicht zulässig. Diese Regelung ist auch im Hinblick auf den zu § 22 Nr. 3 Satz 3 EStG a. F. nicht verfassungswidrig.

Fundstelle(n):
DStRE 2000 S. 350 Nr. 7
EFG 2000 S. 126
WAAAB-10570

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Finanzgericht München, Urteil v. 29.10.1999 - 8 K 3914/96

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