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Finanzgericht München Urteil v. - 8 K 3680/98 EFG 2002 S. 1131

Gesetze: AO 1977 § 141 Abs. 1, AO 1977 § 141 Abs. 3, EStG § 13, EStG § 13a, EStG § 4

Buchführungspflicht des Übernehmers eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs

Zur Buchführungspflicht des Übernehmers eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs

Einkommensteuer 1994 und 1995

Leitsatz

Wird ein buchführungspflichtiger land- und forstwirtschaftlicher Betrieb übernommen und ist der Übernehmer bereits Inhaber eines nichtbuchführungspflichtigen land- und forstwirtschaftlichen Betriebs, erstreckt sich die Buchführungspflicht des Übernehmers nach § 141 Abs. 3 AO nur auf den übernommenen Betrieb, wenn nach der Übernahme weiterhin zwei organisatorisch getrennte und selbständig bewirtschaftete land- und forstwirtschaftliche Betriebe in einer Hand bestehen. Werden im Zeitpunkt der Übernahme beide Betriebe zu einem Betrieb vereint, so erstreckt sich die aus der Betriebsübernahme resultierende Buchführungspflicht zwangsläufig auf den Gesamtbetrieb.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2002 S. 1131
EFG 2002 S. 1131 Nr. 18
RAAAB-10563

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Finanzgericht München, Urteil v. 16.03.2001 - 8 K 3680/98

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