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Hessisches Finanzgericht  v. - 3 K 3676/99

Gesetze: AO § 48 Abs. 1, BGB § 133, BGB § 157, EStG § 31 Satz 3

Erlöschen des Kindergeldanspruchs durch Weiterleitungserklärung bei Berechtigtenwechsel

Leitsatz

  1. Die Zahlung eines Dritten führt nicht zum Erlöschen eines Kindergeldanspruchs, wenn die geschuldete Leistung durch die Finanzbehörde zu erbringen ist

  2. Ein Verrechnungsvertrag, der nach der Rechtsprechung Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis zum Erlöschen bringen kann, liegt nicht vor, wenn in einem sog. Weiterleitungsfall von Kindergeld der (nunmehr) vorrangig Berechtigte bescheinigt, das ihm zustehende Kindergeld von dem nachrangig Berechtigten erhalten zu haben.

  3. Bei einem widersprüchlichen Verhalten des Erstattungsschuldners reicht die Vorlage eines vom Anspruchsberechtigten unterzeichneten Vordrucks über den Berechtigtenwechsel nicht aus, um ein Erlöschen des Kindergeldanspruchs anzunehmen, wenn die einschlägigen Vorschriften über die Durchführung des Berechtigtenwechsel nicht eingehalten wurden, aus denen sich deutlich ergibt, dass das Arbeitsamt von der Kindergeldzahlung freigestellt wird.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
YAAAB-08573

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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Hessisches Finanzgericht v. 29.08.2000 - 3 K 3676/99

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