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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 14 K 582/00 E EFG 2001 S. 1598

Gesetze: EStG § 2EStG § 9 Abs. 1 Satz 1EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 7EStG § 22 Nr. 3, GG Art. 3 Abs. 1, GG Art. 6 Abs. 1, EGV Art. 141

Einkunftserzielung durch Familienarbeit

Leitsatz

  1. Die Führung des Familienhaushalts durch einen Ehegatten ist keine einkommensteuerlich relevante Tätigkeit.

  2. Eine über das Splittingverfahren hinausgehende steuerliche Gleichstellung ausschließlich im Haushalt tätiger und erwerbstätiger Ehegatten wird weder durch den allgemeinen Gleichheitssatz noch durch den Schutz von Ehe und Familie geboten.

  3. Die Frage einer Verletzung des Diskriminierungsverbots nach Art. 141 EGV kann sich nur im Zusammenhang mit einem entgeltlichen Dienstverhältnis, nicht aber in Bezug auf die Familienarbeit eines Ehegatten stellen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
EFG 2001 S. 1598
EAAAB-07307

Preis:
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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 16.08.2001 - 14 K 582/00 E

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