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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 11 K 9738/97 BG EFG 2000 S. 246

Gesetze: AO § 173 Abs. 1 Nr. 1AO § 181 Abs. 1 Satz 1AO § 181 Abs. 5EGAO Art 97§ 1 EGAO Art 97 § 10 Abs. 1 EGAO Art 97 § 10 Abs. 2 RAO § 143 RAO § 225a Abs. 2 Satz 3 BewG § 21 Abs. 3

Artfortschreibung kein Fortschreibungsbescheid i. S. d. § 225a Abs. 2 Satz 3 RAO

Leitsatz

Die Aufhebung eines Einheitswertbescheides (Artfortschreibung) zum nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO mit Wirkung für noch nicht verjährte einheitswertabhängige Steuern in späteren Kalenderjahren ist kein Fortschreibungsbescheid i.S.d. § 225 a Abs. 2 Satz 3 RAO (gegen , BStBl II 1992, 454). § 181 Abs. 5 AO ist erstmals für nach dem liegende Fortschreibungszeitpunkte anwendbar.

Fundstelle(n):
EFG 2000 S. 246
QAAAB-07248

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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 21.12.1999 - 11 K 9738/97 BG

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