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BFH Urteil v. - VI R 107/72 BStBl 1974 II S. 550

Gesetze: EStG (1969) § 3 Nr. 52EStG (1969) § 10 Abs. 3 Nr. 2dEStG (1969) § 51 Ab. 1 Nr. 1LStDV (1970) § 2 Abs. 4LStDV (1970) § 20a Abs. 3 Nr. 4

Leitsatz

Der Bundesfinanzhof hält daran fest, daß die steuerfrei gewährten Zuschüsse eines Arbeitgebers zu befreienden Lebensversicherungen seiner Arbeitnehmer für die Zeit nach dem auf den zusätzlichen Sonderausgabenhöchstbetrag anzurechnen sind ( , BFHE 105, 470, BStBl II 1972, 645). Dies gilt auch bei der Veranlagung von Arbeitnehmern.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1974 II Seite 550
BFHE S. 377 Nr. 112,
YAAAB-00015

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BFH, Urteil v. 10.05.1974 - VI R 107/72

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