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BFH Urteil v. - V R 3/67 BStBl 1971 II S. 616

Gesetze: AO § 252

Leitsatz

1. Gegen Einspruchsentscheidungen, in denen der Rechtsbehelf in der Hauptsache für erledigt erklärt wird und die Kosten des Einspruchsverfahrens dem Steuerpflichtigen auferlegt werden, ist - ohne Zwischenschaltung eines weiteren Vorverfahrens - die Klage gegeben.

2. § 252 AO n.F., wonach dem obsiegenden Beteiligten die Kosten des Verfahrens ganz oder teilweise auferlegt werden können, ist nur bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verschleppung des Verfahrens anwendbar.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
BStBl 1971 II Seite 616
BFHE S. 221 Nr. 102,
IAAAA-98877

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BFH, Urteil v. 21.05.1971 - V R 3/67

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