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BFH Urteil v. - VI B 94/97 BStBl 1998 II S. 118

Gesetze: FGO § 62 Abs. 2 Satz 2StBerG § 2

In Kindergeldsachen kann sich das Arbeitsamt (Familienkasse) durch das zuständige Landesarbeitsamt vertreten lassen

Leitsatz

In einem Rechtsstreit vor dem FG wegen Kindergeld kann sich das beklagte Arbeitsamt (Familienkasse) durch das Landesarbeitsamt vertreten lassen.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
BStBl 1998 II Seite 118
JAAAA-96081

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
Online-Dokument

BFH, Urteil v. 25.08.1997 - VI B 94/97

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