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BFH Urteil v. - I R 118/93 BStBl 1997 II S. 92

Gesetze: KStG § 8 Abs. 1 und 3 Satz 2KStG § 27 Abs. 3 Satz 2KStG § 29 Abs. 1KStG § 47 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. aEStG § 4 Abs. 1EStG § 5 Abs. 1 und 6

1. Ein Anspruch auf Rückgewähr von vGA hat steuerlich den Charakter einer Einlagenforderung (Anschluß an die bisherige Rechtsprechung) 2. Der Rückgewähranspruch ist gliederungsrechtlich erst im Zeitpunkt seiner Erfüllung im EK 04 zu erfassen (Änderung der Rechtsprechung)

Leitsatz

1. Ein Anspruch auf Rückgewähr von vGA hat steuerrechtlich den Charakter einer Einlageforderung (Anschluß an die bisherige Rechtsprechung). Er schließt weder die Annahme einer vorherigen vGA i. S. des § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG noch einer anderen Ausschüttung i. S. des § 27 Abs. 3 Satz 2 KStG aus.

2. Der Rückgewähranspruch ist gliederungsrechtlich erst im Zeitpunkt seiner Erfüllung im EK 04 zu erfassen (Änderung der Rechtsprechung).

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1997 II Seite 92
BFH/NV 1996 S. 348 Nr. 11
FAAAA-96065

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BFH, Urteil v. 29.05.1996 - I R 118/93

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