Veräußerung von (Unter-)Beteiligungen an Personengesellschaften, deren Gesamthandsvermögen nur aus Grundstücken besteht, fällt nicht unter § 23 Abs. 1 Nr. 1a EStG
Leitsatz
1. Der Erwerb und die Veräußerung von (Unter-)Beteiligungen an einer Personengesellschaft fallen auch dann nicht unter § 23 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a EStG, wenn das Gesamthandsvermögen nur aus Grundstücken besteht. *)
2. Die Zurechnungsregelung des § 39 Abs. 2 Nr. 2 AO 1977 erlaubt es nicht, Veräußerungsgeschäfte, die eine gesamthänderische (Unter-)Beteiligung zum Gegenstand haben, in Veräußerungsgeschäfte umzuqualifizieren, die Grundstücke oder grundstücksgleiche Rechte i.S. des § 23 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a EStG betreffen. *)
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1992 II Seite 211 BFH/NV 1991 S. 2 Nr. 1 AAAAA-93962
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