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BFH Urteil v. - VII R 141/85 BStBl 1989 II S. 219

Gesetze: AO §§ 103, 109AO 1977 §§ 34, 69, 191

Keine Vorprägung der Ermessensentscheidung für die nach der AO 1977 zu beurteilende Frage der Haftung eines Geschäftsführers bei grob fahrlässiger Pflichtverletzung

Leitsatz

Für die nach der Abgabenordnung 1977 zu beurteilende Haftung eines Geschäftsführers kann bei grob fahrlässiger Pflichtverletzung - anders als nach früherem Recht (vgl. , BFHE 125, 126, BStBl II 1978, 508) - nicht mehr von einer Vorprägung der Ermessensentscheidung des FA ausgegangen werden.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1989 II Seite 219
BFH/NV 1989 S. 9 Nr. 3
HAAAA-92765

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BFH, Urteil v. 08.11.1988 - VII R 141/85

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