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BFH Urteil v. - IV R 136/79 BStBl 1981 II S. 798

Gesetze: EStG § 16 Abs. 3GewStG § 7

Zum Vorgang einer Betriebsaufgabe kann unter bestimmten Voraussetzungen auch die Veräußerung von Umlaufvermögen gehören

Leitsatz

Veräußert ein Gewerbetreibender während des Betriebsaufgabevorgangs Umlaufvermögen, so können die Gewinne aus dieser Veräußerung zum begünstigten Aufgabegewinn gehören, wenn es sich um Rücklieferungen an frühere Lieferanten handelt, die nicht den Charakter einer normalen gewerblichen Betätigung haben.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1981 II Seite 798
RAAAA-91674

Preis:
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Nutzungsdauer:
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BFH, Urteil v. 02.07.1981 - IV R 136/79

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