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BBK Nr. 14 vom Seite 658

Bilanzierung beim Austritt aus einer Personengesellschaft

Buchungen und steuerliche Auswirkungen

Wolfgang Eggert

Der [i]Eggert, Grundfragen der Personengesellschaft – Beitragsreihe, Übersicht aller bisher erschienenen Teile unter NWB UAAAG-35648 Austritt aus einer Personengesellschaft kann durch ein ersatzloses Ausscheiden erfolgen. Davon zu unterscheiden sind die Veräußerung eines Anteils und die unentgeltliche Nachfolge. Alle Fälle sind verschieden zu behandeln, wobei auch zwischen Handels- und Steuerbilanz zu differenzieren ist. Eine Übersicht über alle bisher in dieser Reihe erschienenen Beiträge zu den Grundfragen der Personengesellschaft finden Sie unter NWB UAAAG-35648.

Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .

I. Ersatzloses Ausscheiden

1. Steuerliche Folgen beim Ausscheidenden

[i]Anteilsveräußerung steuerbegünstigt nach § 16 EStGDie Veräußerung des gesamten Anteils eines Gesellschafters, der als Mitunternehmer anzusehen ist, gehört zu den begünstigten Gewinnen nach § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG. Die Begünstigung wird nur gewährt, wenn der gesamte Mitunternehmeranteil veräußert wird; hierzu gehört auch das Sonderbetriebsvermögen.

[i]Gewerbesteuerfreiheit nur bei unmittelbar beteiligten natürlichen PersonenDie Gewerbesteuerpflicht dieses Gewinns wird häufig übersehen, weil der gesetzliche Ausnahmefall als „Standard“ angesehen wird. Dabei regelt § 7 Satz 2 Nr. 2 GewStG völlig unzweifelhaft, dass der Gewinn aus der Veräußerung oder Aufgabe des Anteils eines Mitunternehmers zum Gewerbeertrag zählt. Das gilt nur dann nicht, d. h. der Gewinn ist ausnahmswe...

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