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StuB 6/2015 S. 236

Umsatzsteuer | Unter das UrhG fallende Leistungen

Das BMF hat zum ermäßigten Umsatzsteuersatz für Leistungen, die unter das Urheberrechtsgesetz fallen (speziell: AnwendungS. 237 des NWB EAAAE-52211) Stellung genommen ( NWB KAAAE-83709).

Hintergrund: Nach dem NWB EAAAE-52211 sind – unter Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung – an den Urheberrechtsschutz von Werken der angewandten Kunst i. S. von § 2 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2 des Gesetzes über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (UrhG) grundsätzlich keine anderen Anforderungen zu stellen als an den Urheberrechtsschutz von Werken der zweckfreien bildenden Kunst oder des literarischen und musikalischen Schaffens. Es genügt daher, dass sie eine Gestaltungshöhe erreichen, die es...

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