Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
LSG Sachsen-Anhalt Beschluss v. - L 3 R 236/20 NZB

Gesetze: § 40 Abs 2 Nr 5 SGB II vom ; § 335 Abs 2 S 3 Nr 2 SGB III vom ; § 5 Abs 1 Nr 2a SGB V; § 102 SGB X

Leitsatz

Leitsatz:

Der dem SGB II-Leistungen bewilligenden Jobcenter vom Rentenversicherungsträger zu ersetzende Betrag ist gesetzlich an die Höhe des zu leistenden Übergangsgeldes gebunden. Denn § 40 Abs 2 Nr 5 SGB II aF ordnet die entsprechende Anwendung von § 335 Abs 2 SGB III aF an. Dies führt dazu, dass insoweit der Versicherungsbeitrag gemeint ist, wenn die versicherte Person nicht nach § 5 Abs 1 Nr 2a SGB V, dh als Bezieher von SGB II-Leistungen, versichert gewesen wäre, und bewirkt, dass der Bezieher von Übergangsgeld so behandelt wird, wie eine Veranlagung des Rehabilitationsträgers zu Beiträgen erfolgt wäre, wenn dieser selbst unmittelbar das Übergangsgeld geleistet hätte.

Fundstelle(n):
KAAAJ-20552

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
Online-Dokument

LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss v. 22.02.2021 - L 3 R 236/20 NZB

Erwerben Sie das Dokument kostenpflichtig.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen