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Finanzgericht Rheinland-Pfalz  Urteil v. - 2 K 2067/20

Gesetze: EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 ; SGB-III § 38 Abs. 2 ; SGB-III § 38 Abs. 3 ; SGB-III § 309

Kindergeldanspruch: Wegfall der Arbeitsuchendmeldung i.S. des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 EStG

Leitsatz

1. Der Wegfall der Wirkung einer Meldung als Arbeitsuchender i.S. des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 EStG setzt nicht die wirksame Bekanntgabe einer Einstellungsverfügung voraus.

2. Fehlt es an einer wirksam bekanntgegebenen Einstellungsverfügung, hängt der Fortbestand der Meldung als Arbeitsuchender davon ab, ob das arbeitsuchende Kind eine Pflichtverletzung begangen hat, welche die Arbeitsagentur zur Einstellung der Vermittlung berechtigt.

3. Die Verletzung der vom Arbeitsuchenden zu beachtenden allgemeinen Meldepflicht berechtigt nicht ohne Weiteres zur Einstellung der Vermittlung.

Fundstelle(n):
DAAAJ-17573

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Finanzgericht Rheinland-Pfalz , Urteil v. 16.05.2022 - 2 K 2067/20

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