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FG Köln Urteil v. - 12 K 509/19

Gesetze: HGB § 171; EStG § 15a

Verlust: Ausgleich/Verrechnung

Teleologische Reduktion des § 15a Abs. 3 Satz 1 EStG

Leitsatz

§ 15a Abs. 3 Satz 1 EStG ist teleologisch dahingehend zu reduzieren, dass eine Gewinnhinzurechnung unterbleibt, soweit eine Haftung nach § 15a Abs. 1 Satz 2 EStG i.V.m. § 171 Abs. 1 HGB besteht.

Fundstelle(n):
GStB 2022 S. 429 Nr. 12
KÖSDI 2022 S. 22880 Nr. 9
MAAAJ-16319

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FG Köln, Urteil v. 16.02.2022 - 12 K 509/19

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