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BFH Urteil v. - IV R 96/96 BStBl 2002 II S. 771

Gesetze: GewStG § 2 Abs. 1EStG § 15 Abs. 2

Ist ein Gesellschafter der Besitzpersonengesellschaft nicht gleichzeitig Gesellschafter der Betriebskapitalgesellschaft, liegen die Voraussetzungen der personellen Verflechtung im Rahmen einer Betriebsaufspaltung grundsätzlich dann nicht vor, wenn nach dem Gesellschaftsvertrag der Besitzgesellschaft für die laufende Verwaltung der vermieteten Wirtschaftsgüter nur einstimmige Beschlüsse maßgebend sind

Leitsatz

Die Voraussetzungen der personellen Verflechtung im Rahmen einer Betriebsaufspaltung sind in der Regel nicht erfüllt, wenn ein Gesellschafter der Besitzpersonengesellschaft nicht zugleich Gesellschafter der Betriebs-GmbH ist, und nach dem Gesellschaftsvertrag der Besitzgesellschaft für alle Geschäfte im Zusammenhang mit den überlassenen Betriebsgrundlagen einstimmig Beschlüsse der Gesellschafterversammlung zu fassen sind.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:






























Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:






























Fundstelle(n):
BStBl 2002 II Seite 771
BFH/NV 1999 S. 1033
BStBl II 2002 S. 771 Nr. 19
UAAAA-89347

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BFH, Urteil v. 21.01.1999 - IV R 96/96

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