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STFAN Nr. 5 vom Seite 12

Impfprämien, (Atem-)Schutzmasken und Antigen-Selbsttests in der Einkommensteuer

Prof. Dr. Daniel R. Kälberer

Die weltweite Ausbreitung des Corona-Virus hat auch in Deutschland zu massiven Einschränkungen des öffentlichen Lebens und Wirtschaftens geführt. Es verwundert deshalb nicht, dass New-Work-Konzepte und IT-gestützte Automatisierungen langfristige Veränderungen im Steuersystem mit sich bringen und bis dahin unverrückbare Dogmen des Einkommensteuerrechts aufbrechen, wie es z. B. mit der Einführung der Homeoffice-Pauschale der Fall war. Daneben stellt sich die Frage, wie vom Arbeitgeber geleistete Impfprämien oder Aufwendungen zum Erwerb von (Atem-)Schutzmasken und Antigen-Selbsttests steuerlich zu erfassen sind.

Einführende Anmerkungen und rechtliche Einordnung

Angesichts bestehender Unsicherheiten über den weiteren Verlauf der Corona-Pandemie, sind Unternehmen (zumeist) bestrebt, eine möglichst hohe Impfquote in ihrer Belegschaft zu erreichen. Vor diesem Hintergrund nutzen einige Arbeitgeber sog. Impfprämien, um die Motivation und die Bereitschaft ihrer Angestellten für eine Corona-Schutzimpfung zu erhöhen. Vergleichbar einer Anwesenheitsprämie, die zur Reduktion von betrieblichen Fehlzeiten dient, knüpft eine solche „Impfprämie“ an die spezifische Voraussetzung einer Corona-Schutzimpf...