Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
OFD Magdeburg - S 4521

§ 9 GrEStG Grundstückserwerb in der Zwangsversteigerung unter Berücksichtigung der Befriedigungsfiktion des § 114a des Gesetzes über Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung (ZVG)

1 Beim Grundstückserwerb in der Zwangsversteigerung gehört auch der Betrag zur grstl. Gegenleistung, in dessen Höhe der erwerbende Grundpfandgläubiger (Befriedigungsberechtigte) gem. § 114a ZVG aus dem Grundstück als befriedigt gilt ( BStBl 1986 II S. 148). Die Befriedigungsfiktion ist gesetzliche Folge des Meistgebots und des anschließenden Zuschlags; im Zwangsversteigerungsverfahren ist über den Eintritt der Rechtsfolge aus § 114a ZVG nicht zu entscheiden ( NJW 1987, 503). Von den Vollstreckungsgerichten können daher in den von ihnen zu erstattenden Anzeigen keine Angaben über die Beträge verlangt werden, in deren Höhe die Erwerber aufgrund des § 114a ZVG als befriedigt gelten. Die Beträge müssen somit im Rahmen der Besteuerung der Erwerbe ermittelt werden. Dabei ist von dem nach § 74a Abs. 5 Satz 1 ZVG festgesetzten Grundstücks-Verkehrswert auszugehen, weil dieser für die Anwendung des § 114a ZVG bindend bleibt ( a. a. O.).

2 Im Fall des a. a. O. - war der Befriedigungsberechtigte Meistbietender und Ersteher, weil ihm auf sein Meistgebot auch der Zuschlag erteilt worden war (§ 81 Abs. 1 ZVG).

Die Fiktion des § 114a ZVG gilt aber auch für den Befriedigungsberechtigten,

a) dem der Zuschlag nach § 81 Abs. 2 oder 3 ZVG e...

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
Online-Dokument

OFD Magdeburg v. 17.10.1996 - S 4521

Erwerben Sie das Dokument kostenpflichtig.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen