Hochwasser / Umsatzsteuer | Billigkeitsmaßnahmen für die Hochwassergebiete verlängert (BMF)
Die Regelungen unter Ziffer II., III. und V. des :001 sind über den hinaus bis zum weiterhin anzuwenden ( :001).
Die Regelungen der Ziffern II., III. und V. betreffen:
die unentgeltliche Verwendung von dem Unternehmen zugeordneten Gegenständen,
die unentgeltliche Erbringung einer sonstigen Leistung (z.B. Personalgestellung)
und Sachspenden.
Das BMF-Schreiben ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht. Eine Aufnahme in die NWB Datenbank erfolgt in Kürze.
Quelle: BMF online (JT)
Fundstelle(n):
NWB VAAAH-93571