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BBK Nr. 5 vom Seite 213 Fach 14 Seite 7217

Verdeckte Sacheinlage im GmbH-Recht - Kapitalaufbringung und Bilanzierung

von Wirtschaftsreferent Thomas Wolf, Böblingen

I. Einführung

Die Rechtspraxis zeigt, daß die Verpflichtung zur Erfüllung von Bareinlageverpflichtungen häufig durch fragwürdige Sachverhaltsgestaltungen umgangen werden soll. Derartige Umgehungsgeschäfte werden vielfach im Insolvenzverfahren aufgedeckt und dann vom Insolvenzverwalter eingefordert. Dies kann ernsthafte zivilrechtliche, aber auch strafrechtliche Sanktionen zur Folge haben. Der Sache nach geht es darum, daß eine als Bareinlage deklarierte Einlageverpflichtung wirtschaftlich betrachtet durch eine Sacheinlage erfüllt wird; Rechtsprechung und Literatur umschreiben diesen Tatbestand mit dem Terminus der verdeckten (verschleierten) Sacheinlage. Der folgende Beitrag soll deshalb einen Überblick über die Rechtsfolgen sowie bilanziellen Konsequenzen von verdeckten Sacheinlagen im Zusammenhang mit einer Kapitalerhöhung vermitteln.

II. Grundsätze der Kapitalaufbringung bei Kapitalerhöhungen

Grundsätzlich steht es den Gesellschaftern frei, ob sie ihre Einlageverpflichtung durch Barleistungen oder Sacheinlagen erfüllen. Sacheinlagen können überwiegend in folgender Form geleistet werden:

  • Einbringung von Sachen oder sonstigen Vermögensgegenständen durch den ...

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