Online-Nachricht - Dienstag, 20.07.2021

Verfahrensrecht | Anwendungsfragen zu den verlängerten Steuererklärungsfristen (BMF)

Das BMF hat zu Anwendungsfragen der Verlängerung der Steuererklärungsfristen und der zinsfreien Karenzzeiten durch das ATAD-Umsetzungsgesetz (BGBl. I 2021 S. 2035) für den Besteuerungszeitraum 2020 Stellung genommen ().

Hintergrund: Angesichts der weiterhin andauernden, durch die Corona-Pandemie verursachten Ausnahmesituation wurden die Erklärungsfristen in beratenen wie in nicht beratenen Fällen (§ 149 Absatz 2 und 3 AO) sowie die zinsfreien Karenzzeiten (§ 233a Absatz 2 Satz 1 und 2 AO) für den Besteuerungszeitraum 2020 um drei Monate verlängert (ATAD-Umsetzungsgesetz, BGBl. I S. 2035). Das o.g. BMF-Schreiben soll die sich hieraus ergebenden Anwendungsfragen beantworten.

In dem Schreiben geht das BMF auf die folgenden Punkte ein:

  1. Verlängerung der Erklärungsfristen für den Besteuerungszeitraum 2020

    1. Nicht beratene Fälle (§ 149 Absatz 2 AO)

    2. Beratene Fälle (§ 149 Absatz 3 AO)

  2. Vorzeitige Anforderung von Erklärungen (§ 149 Absatz 4 AO)

  3. Festsetzung von Verspätungszuschlägen (§ 152 AO)

  4. Verlängerung der zinsfreien Karenzzeiten für den Besteuerungszeitraum 2020 (§ 233a Absatz 2 Satz 1 und 2 AO)

Hinweis:

Das Schreiben ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht. Eine Aufnahme in die NWB Datenbank erfolgt in Kürze.

Quelle: BMF online (il)

Fundstelle(n):
ZAAAH-84048