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Finanzgericht Rheinland-Pfalz  Urteil v. - 3 K 1861/18 EFG 2021 S. 1356 Nr. 16

Gesetze: BGB § 1030 Abs. 1 ; BGB § 1068 Abs. 2 ; EStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ; FGO § 48 Abs. 1 Nr. 1 ; FGO § 48 Abs. 1 Nr. 2 ; HGB § 116 Abs. 2

Nießbrauch an einem Kommanditanteil - Zurechnung von Verlusten aus der Veräußerung von Wirtschaftsgütern des Gesamthandsvermögens

Leitsatz

Hat der Nießbraucher eines Kommanditanteils nach der vertraglichen Abrede nicht lediglich die laufenden Verluste, sondern auch die aus der Veräußerung von Wirtschaftsgütern folgenden Verluste zu tragen, sind Verluste aus der Veräußerung von Wirtschaftsgütern des Gesamthandsvermögens steuerrechtlich ausschließlich dem Nießbraucher zuzurechnen, soweit dieser als Mitunternehmer anzusehen ist.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStR-Aktuell 2022 S. 7 Nr. 32
DStRE 2022 S. 1178 Nr. 19
EFG 2021 S. 1356 Nr. 16
EStB 2022 S. 33 Nr. 1
ErbStB 2021 S. 247 Nr. 8
KÖSDI 2021 S. 22430 Nr. 10
EAAAH-82098

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Finanzgericht Rheinland-Pfalz , Urteil v. 23.03.2021 - 3 K 1861/18

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