Online-Nachricht - Montag, 14.06.2021

Gesetzgebung | Gesetzentwurf zur Neuregelung der Grundsteuer in Hessen (FinMin)

Hessens Finanzminister Michael Boddenberg hat den Gesetzentwurf der Landesregierung zur Neuregelung der Grundsteuer in Hessen vorgestellt. Hessen strebt eine landesgesetzliche Regelung zur Grundsteuer an.

Hierzu wird u.a. weiter ausgeführt:

Grundlage des Hessen-Modells ist das Flächen-Faktor-Verfahren. Die Grundsteuer ist eine Gegenleistung der Grundstücksnutzer für Infrastruktur, die eine Kommune bereitstellt. Je größer Grundstück und Haus sind, desto mehr Nutznießer kommunaler Infrastruktur haben dort Platz. Daher ist die Fläche der Ausgangspunkt der Berechnung. Hinzu kommt die Lage, denn auch von ihr ist es abhängig, welchen Zugang zu kommunaler Infrastruktur man hat“, erläuterte Finanzminister Boddenberg die Grundzüge des Hessen-Modells. „Einfache Lagen werden gegenüber dem reinen Flächenmodell niedriger, gute Lagen höher besteuert. Beides aber mit Augenmaß.“

Hessen möchte für die Berechnung die bereits vorhandenen Bodenrichtwertzonen nutzen. Das Modell nimmt auf die Gegebenheiten vor Ort Rücksicht. In Gemeinden mit keinen oder nur sehr geringen Unterschieden im Bodenwertniveau führt es zu gleichen Ergebnissen wie das reine Flächenmodell. Weichen jedoch Zonenwerte vom örtlichen Durchschnitt der Bodenrichtwerte in stärkerem Maße ab, führt dies auch zu Unterschieden in der Bemessungsgrundlage der Grundsteuer.

In Summe sollen die Kommunen aber nicht mehr Grundsteuer erhalten. Die Reform soll – und das ist auch die Haltung der Kommunalen Spitzenverbände – aufkommensneutral sein. Um auch zukünftig das bisherige Grundsteueraufkommen zu erhalten, werden Städte und Gemeinden ihre Hebesätze anpassen, also mancherorts heben, andernorts senken müssen.

Hinweis:

Weitere Informationen zum Thema sowie der vom Kabinett beschlossene Gesetzentwurf sind auf der Homepage des Hessischen Ministeriums der Finanzen veröffentlicht.

Quelle: Hessisches Ministerium der Finanzen, Pressemitteilung v. (il).

Fundstelle(n):
NWB PAAAH-81079