Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
LSG Berlin-Brandenburg Beschluss v. - L 26 KR 394/20 B ER

Gesetze: § 197a Abs 1 SGG; § 66 Abs 1 GKG; § 66 Abs 6 GKG; § 136b Abs 4 SGB 5; § 52 Abs 1 GKG; § 63 Abs 2 GKG; § 86b Abs 2 SGG

Leitsatz

Orientierungssatz:

Orientierungssatz

1. Nach §§ 197a SGG, 52 Abs. 1, 63 Abs. 2 GKG ist der Streitwert nach der sich aus dem Antrag des Klägers für diesen ergebenden Bedeutung der Sache zu bestimmen. Im Verfahren des einstweiligen Rechtschutzes bestimmt er sich nach dem wirtschaftlichen Interesse des Antragstellers unter Berücksichtigung des Streitgegenstands der Hauptsache.

2. In einem Rechtstreit des Krankenhauses gegen die Krankenkasse unter Berücksichtigung der Mindestmengenprognose nach § 136b Abs. 4 SGB 5 sind die bezifferbaren Auswirkungen auf die Umsatzentwicklung und den Gewinn des Krankenhausträgers zu berücksichtigen.

3. Regelmäßig ist der wirtschaftliche Wert für das Eilverfahren im Verhältnis zur Hauptsache zu halbieren.

Fundstelle(n):
KAAAH-69561

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
Online-Dokument

LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss v. 08.01.2021 - L 26 KR 394/20 B ER

Erwerben Sie das Dokument kostenpflichtig.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen