Online-Nachricht - Donnerstag, 17.09.2020

Einkommensteuer | § 15a EStG bei vermögensverwaltenden KG (BMF)

Das BMF hat ein Schreiben zur sinngemäßen Anwendung des § 15a EStG bei vermögensverwaltenden Kommanditgesellschaften nach § 21 Abs. 1 Satz 2 EStG vor dem Hintergrund des () veröffentlicht ().

Hintergrund: Nach § 21 Abs. 1 Satz 2 EStG ist die Verlustausgleichsbeschränkung des § 15a EStG auf vermögensverwaltende Kommanditgesellschaften mit Einkünften aus Vermietung und Verpachtung sinngemäß anzuwenden. Mit Urteil vom () hat der BFH zur Anwendung von § 15a EStG auf eine vermögensverwaltende Kommanditgesellschaft entschieden, dass der einem Kommanditisten zuzurechnende nicht ausgeglichene oder abgezogene Werbungskostenüberschuss mit Überschüssen zu verrechnen ist, die dem Kommanditisten in späteren Jahren aus seiner Beteiligung an der Kommanditgesellschaft zuzurechnen sind und zwar unabhängig von der Einkunftsart.

Das Schreiben thematisiert zur Anwendung des § 15a EStG bei vermögensverwaltenden Kommanditgesellschaften Folgendes:

  • Allgemeine Grundsätze

  • Fiktives Kapitalkonto

  • Ausgleichsfähige und verrechenbare Verluste i. S des § 15a EStG

  • Reihenfolge des Verlustausgleichs und der Verlustverrechnung

  • Feststellungsverfahren nach § 180 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a AO

  • Gesonderte Feststellung des verrechenbaren Verlustes in sinngemäßer Anwendung des § 15a EStG

  • Zeitliche Anwendung

Hinweis:

Das Schreiben ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht. Eine Aufnahme in die NWB Datenbank erfolgt in Kürze.

Quelle: BMF online (RD)

Fundstelle(n):
NWB IAAAH-58391