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NWB Nr. 35 vom Fach 25 Seite 2017

Behördliche Verbraucherberatung und Produktinformation contra Gewerbefreiheit

von Städt. Beigeordnete Dr. I.-J. Magdowski und RegDir. Dr. J. Vahle, Bielefeld

Geltungsbereich: Bundesgebiet einschl. Berlin (West).

Zwar werden auch heute noch überwiegend die klassischen Handlungsinstrumente der Eingriffsverwaltung bemüht, wenn es gilt, bestimmte behördliche Ziele - z. B. der Marktsteuerung - durchzusetzen. Zunehmend aber bedient sich die öffentliche Hand sog. weicherer Steuerungsformen, so z. B. im Umweltrecht, indem sie an die Stelle von Verwaltungsakten (Ge- und Verboten) Handlungsformen setzt, die sich zusammensetzen etwa aus Handlungsanreizen indirekter Art (z. B. Subventionen, s. dazu Vahle, NWB Fach 15 S. 477), zunehmend aber auch aus diversen Formen der Öffentlichkeitsarbeit im weiteren Sinne. Unter letztere fällt beispielsweise die Herausgabe von Broschüren (z. B. ”Sauber ohne Reue” - zur Benutzung ätzender WC-Reiniger -, hrsg. vom Umweltbundesamt, S. 16 f.; dazu 1 A 244.86) oder der Einsatz von Umweltberatern. Gerade das Gesundheitswesen liefert zahlreiche weitere Beispiele für solche ”indirekten” Einwirkungen der Behörden auf das Marktgeschehen; erinnert sei hier insbesondere an die sog. Transparenzlisten (Veröffentlichung von Arzneimittel-Übersichten, dazu BVerwG und die in der breiten Öffentlichkeit bekanntgewordene Veröffentlichung einer Liste diethylenglykolhaltiger Weine (s. zu dieser ”Weinliste” OVG Münster

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