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Hessisches Finanzgericht  Urteil v. - 4 K 1172/17

Gesetze: FGO § 41 Abs. 2; AO § 127; UStG § 14 Abs. 4 S. 1 Nr. 2

Zulässigkeit einer Klage auf Feststellung der örtlichen Zuständigkeit

Leitsatz

  1. Eine Feststellungsklage auf Feststellung der örtlichen Zuständigkeit, verbunden mit einer Leistungsklage auf Erteilung einer neuen Steuernummer ist bei gesetzlich gebundenen Steuerverwaltungsakten unzulässig.

  2. Ein Anspruch auf Erteilung einer neuen Steuernummer besteht allenfalls für einen umsatzsteuerpflichtigen Unternehmer, wenn keine Finanzbehörde ihm eine wegen § 14 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 UStG benötigte Steuernummer erteilt hat oder die Verwendung einer früher erteilten Steuernummer ersatzlos untersagt und die Steuernummer damit wirksam widerrufen wurde.

Fundstelle(n):
XAAAH-11635

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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Hessisches Finanzgericht , Urteil v. 11.12.2018 - 4 K 1172/17

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