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Steuern mobil Nr. 11 vom

Track 12 | Arbeitnehmerbesteuerung: BFH klärt Abgrenzung zwischen Bar- und Sachlohn

Die Gewährung von Krankenversicherungsschutz ist in Höhe der Arbeitgeberbeiträge Sachlohn, wenn der Arbeitnehmer aufgrund des Arbeitsvertrags ausschließlich Versicherungsschutz, nicht aber eine Geldzahlung verlangen kann. Demgegenüber wendet der Arbeitgeber Geld und keine Sache zu, wenn er einen Zuschuss unter der Bedingung zahlt, dass der Arbeitnehmer mit einem vom ihm benannten Unternehmen einen Versicherungsvertrag schließt. Dies hat aktuell der BFH entschieden.

Liegt Barlohn vor oder Sachlohn? – Diese Frage ist bei der Besteuerung von Arbeitnehmern inzwischen häufiger ein Streitpunkt.

Sachbezüge sind bis zu 44 € im Kalendermonat steuerfrei. Dabei handelt es sich bekanntlich um eine Freigrenze. Und nicht um einen Freibetrag. Ein Cent mehr und die gesamte Zuwendung ist steuerpflichtig.

Was die Abgrenzung zwischen Barlohn und Sachlohn betrifft, hat jetzt der Lohnsteuersenat des Bundesfinanzhofs mit zwei Grundsatzurteilen für mehr Klarheit gesorgt. Entscheidend ist demnach der Rechtsgrund des Zuflusses. Dieser ist auf der Basis der arbeitsvertraglichen Vereinbarungen zu ermitteln.

Die Gewährung von Krankenversicherungsschut...

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