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BFH 01.03.2018 V R 18/17, BBK 13/2018 S. 606

Umsatzsteuer | Vorsteuerabzug trotz fehlender Angabe des Lieferzeitpunkts in der Rechnung

Ein Unternehmer kann die Vorsteuer aus einer Rechnung auch dann geltend machen, wenn in der Rechnung der Lieferzeitpunkt fehlt. Dies ist jedenfalls dann möglich, wenn die Rechnung ein Rechnungsdatum aufweist und nach den Gepflogenheiten der Branche davon auszugehen ist, dass die Leistung in dem Monat des Rechnungsdatums erbracht worden ist.

[i]Angabe des Monats der Leistung genügtDer BFH leitet sein Ergebnis aus § 31 Abs. 4 UStDV ab, nach dem als Leistungszeitpunkt nicht der genaue Tag angegeben werden muss, sondern die Angabe des Monats genügt. Wenn aber die Angabe des Monats genügt, dann kann aus dem Rechnungsdatum der Monat der Leistung abgeleitet werden, wenn üblicherweise die Rechnung unmittelbar nach der Leistung erstellt wird.

Beispiel

Über die Lieferung von Pkw wird zeitnah abgerechnet. Enthält eine Rechnung also keine Angabe ...

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