Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
NWB BB 7/2018 S. 196

Aushilfen: Unbedingt Sofortmeldungen beachten

Unternehmer, die Aushilfen einstellen, müssen zwingend auf Folgendes achten: Spätestens bei Aufnahme der Tätigkeit muss eine Sofortmeldung mit Abgabegrund 20 an die Rentenversicherung abgeben werden. In Branchen mit hohem Schwarzarbeitsrisiko, z. B. Gastronomie und Bau, muss die Sofortmeldung vor der Meldung an die Krankenkasse abgegeben werden. Bei Verstößen drohen Bußgelder.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB Betriebswirtschaftliche Beratung
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen