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NWB BB 7/2018 S. 196

E-Rechnung: Öffentliche Verwaltung verlangt EU-Standard

Der Bund akzeptiert ab November 2018 nur noch E-Rechnungen, die der europäischen Norm entsprechen (EU-Richtlinie 2014/55/EU) und über das Verwaltungsportal des Bundes übermittelt werden. Für Betriebe bedeutet das, dass sie sich bis dahin mit dem XML-Standard vertraut machen und ihn im Unternehmen einführen müssen.

Erfahrungsgemäß dauert ein solches Projekt mehrere Monate, so dass mit den Arbeiten jetzt begonnen werden muss. Ab 2019 „ziehen“ die restlichen Behörden und in der Folge immer mehr Großunternehmen nach. Mehr dazu z. B. unter www.ferd-net.de oder http://go.nwb.de/m7fjt.

Literatur-Tipp

Vgl. Kischporski, Das Ende der E-Rechnung als reines PDF? – Gesetzgeber macht den Weg frei für weiterverarbeitbare Strukturdaten zur „echten“ Digitalisierung, NWB-BB 3/2018 S. 77 NWB TAAAG-72645. ...

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