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NWB BB 7/2018 S. 196

Datenschutz: Bußgelder als letztes Mittel

Die Verunsicherung durch die DSGVO ist bei Firmen und Gewerbetreibenden immer noch groß; viele befürchten Bußgelder und Strafen. Die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff sagt, dass Bußgelder nur das letzte Mittel seien, wenn keine anderen Maßnahmen wirken. Es solle stets die Verhältnismäßigkeit gewahrt werden. Daher besteht die Möglichkeit, zunächst Verwarnungen ohne Bußgelder auszusprechen. Problematisch könnten Abmahnvereine und -anwälte sein, die auch schon bei kleinen Verstößen aktiv werden. Die Handhabung der Verordnung solle zudem in zwei Jahren überprüft werden.

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