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Finanzgericht Nürnberg Urteil v. - 1 K 1266/15 EFG 2018 S. 649 Nr. 8

GmbH-Beteiligung als notwendiges / gewillkürtes Betriebsvermögen eines Einzelunternehmens: Bilanzielle Fortführung einer von einem Betriebsprüfer vorgenommenen (irrtümlichen) Aktivierung eines Wirtschaftsgutes

Leitsatz

1. Für die Behandlung einer GmbH-Beteiligung eines Einzelunternehmens als gewillkürtes Betriebsvermögen spricht - auch dann wenn dies auf einem offensichtlich falschen Ansatz eines Betriebsprüfers erfolgt - dass das Unternehmen die GmbH-Beteiligung auch nach einem von einer Betriebsprüfung umfassten Zeitraum in der Bilanz als Betriebsvermögen ausweist (entgegen BFH I R 143/66 vom ).

2. Stellt ein Einzelunternehmer seine bei einer GmbH bestehende Machtstellung in den Dienst seines Einzelunternehmens, rechtfertigt dies bereits die Qualifikation der Beteiligung an der GmbH als notwendiges Betriebsvermögen des Einzelunternehmens.

3. Zur weiteren Prüfung, ob und inwieweit die Dauer der betrieblichen Förderung, das Vorhandensein eines eigenen Geschäftsbetriebs und die Intention beim Beteiligungserwerb Einfluss auf eine GmbH-Beteiligung als Betriebsvermögen eines Einzelunternehmens haben und inwiefern einem Gericht die Befugnis zusteht, für die Ermittlung eines Entnahmewertes von einem Gutachten abzuweichen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BBK-Kurznachricht Nr. 14/2018 S. 652
DStR 2018 S. 6 Nr. 40
DStRE 2018 S. 1418 Nr. 23
EFG 2018 S. 649 Nr. 8
GmbH-StB 2018 S. 228 Nr. 7
MAAAG-79360

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Finanzgericht Nürnberg, Urteil v. 25.07.2017 - 1 K 1266/15

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