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WP Praxis 3/2018 S. 101

Neufassung von IDW RS HFA 7 (Handelsrechtliche Rechnungslegung bei Personenhandelsgesellschaften)

Die wichtigste Änderung gegenüber der bisherigen Fassung des IDW RS HFA 7 betrifft die Bilanzierung einer durch die Personenhandelsgesellschaft zu zahlenden Abfindung an einen ausscheidenden Gesellschafter. Wird ein ausscheidender Gesellschafter durch die Personenhandelsgesellschaft abgefunden, ist nunmehr eine positive Differenz zwischen dem Abfindungsbetrag und dem Kapitalanteil des ausscheidenden Gesellschafters vorzugsweise mit dem verbleibenden Eigenkapital der Personenhandelsgesellschaft zu verrechnen. Eine anteilige Aktivierung der auf den ausscheidenden Gesellschafter entfallenden und im Rahmen der Abfindung vergüteten stillen Reserven bei den Vermögensgegenständen, deren Buchwerte stille Reserven enthalten, wird weiterhin als zulässig angesehen. Auch ist die nachträgliche anteilig...

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