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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 6 SB 4936/15

Gesetze: SGB IX § 69

Leitsatz

Leitsatz:

1. Der Anwendungsbereich von Teil B, Nr. 3.6 der Anlage zu § 2 VersMedV (schizophrene und affektive Psychosen) ist bei Gesundheitsstörungen ohne psychotische Symptome nicht eröffnet.

2. Den Schwankungen im Gesundheitszustand ist bei längerem Leidensverlauf mit einem Durchschnittswert Rechnung zu tragen .

Fundstelle(n):
UAAAG-69967

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 07.12.2017 - L 6 SB 4936/15

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