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LSG Sachsen-Anhalt Urteil v. - L 1 RS 28/15

Gesetze: AAÜG § 8 Abs. 2; AAÜG § 1 Abs. 1 S. 1

Leitsatz

Leitsatz:

1. Der KfL (Kreisbetrieb für Landtechnik) Zerbst und der KfL Klötze sind keine Produktionsbetriebe der Industrie im Sinne der Rechtsprechung des BSG.

2. Die Tätigkeit als Lehrausbilder für Lehrlinge ist keine Ingenieurstätigkeit.

Fundstelle(n):
FAAAG-61910

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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LSG Sachsen-Anhalt, Urteil v. 30.11.2016 - L 1 RS 28/15

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